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Unterversicherung

Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme geringer ist, als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen. Im Schadensfall wird daher die Leistung entsprechend gekürzt. Beispiel: Die Versicherungssumme beträgt € 100.000,--, der tatsächliche Wert jedoch € 200.000,-- - Unterversicherung somit 50%. Bei einem Schadenfall entsteht ein Schaden in Höhe von € 20.000,--. Der Versicherer erbringt eine Leistung von € 10.000,-- (Schaden abzüglich in diesem Fall 50% Unterversicherung). Nachdem daraus als erhebliche Differenzen und Nachteile entstehen können, muss jedenfalls auf eine ausreichende Versicherungssumme geachtet werden.

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