Haftpflicht für Haus- und Grundbesitz
Wie alle Formen der Haftpflichtversicherung - z.B. Kfz-Haftpflicht, Privat- und Sporthaftpflicht, Tierhalterhaftpflicht, etc. - reguliert auch die Haftpflicht für Haus- und Grundbesitz Schäden, die sog. Dritten (also Personen, die nicht zu Haus- und Grund gehören) zugefügt werden. Das kann z.B. durch einen Sturmschaden geschehen, wo z.B. ein Baum, oder Dachziegel auf das Nachbarhaus fallen, oder gar vorübergehende Personen verletzen, geschehen. Gerade Personenschäden sind oft mit extrem hohen Kosten verbunden, weshalb diese Versicherung von wesentlicher Bedeutung ist.
Üblicherweise umfasst eine Eigenheimversicherung auch eine Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz, jedoch kann diese Versicherung auch gesondert abgeschlossen werden.