Erklärungen
Versicherungsbegriffe so einfach wie möglich erklärt:
Versicherungsbegriffe so einfach wie möglich erklärt:
Eine Ablebensversicherung, oder auch Risikoversicherung genannt, leistet im Regelfall bei Ableben der versicherten Person die vereinbarte Versicherungssumme. Sie dient u.a. der finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen (z.B. sichert sie Ausbildungskosten von Kindern, das weitere Fortkommen der Familie, etc. ab), aber auch von Krediten (dafür gibt es auch spezielle Kreditrestschuldversicherungen). Im Ablebensfall wird die vereinbarte Versicherungssumme an den/die Bezugsberechtigten ausbezahlt. Die Trauerfallvorsorge, auch Sterbeversicherung genannt, ist eine spezielle Form der Ablebensversicherung und dient vorwiegend der Abdeckung der Bestattungskosten, Rückführungskosten, etc., bis hin zur Grabpflege.
siehe Pensionsvorsorge
siehe KFZ-Leasing
siehe KFZ-Versicherung
siehe Eigenheimversicherung
Die Finanzierung über einen Bausparvertrag, auch Bauspar-Darlehen, hat den Vorteil einer Zinsobergrenze, sodass auch bei steigenden Zinsen diese Obergrenze nicht überschritten wird (was bei langen Kreditlaufzeiten durchaus zu überlegen ist, da niemand über einen langen Zeitraum die Entwicklung vorhersehen kann). Eine Fixzinsvereinbarung kann zwar auch bei freien Finanzierungen vereinbart werden, jedoch nicht über die gesamte Laufzeit des Kredites. Bei Bausparfinanzierungen sind die Kosten der Zinsobergrenze bereits eingerechnet, bei freien Finanzierungen sollte genau auf die Kosten geachtet werden.
siehe Bauspar-Darlehen
Bausparen ist eine Form der Geldveranlagung, mit entweder fixen, oder variablen Zinsen. Außer den Zinsen der Bausparkasse erhält man eine staatliche Prämie, die dem Vertrag direkt gutgeschrieben wird und einen zusätzlichen Vermögensaufbau bewirkt. Ursprünglich war der Zweck, eine Wohnbau-Finanzierung mit einer Zinsobergrenze zu ermöglichen. Der Bausparvertrag dient(e) dabei auch dem Aufbau von Eigenkapital. Heute kann das Guthaben auch für Bildung und Pflege verwendet werden. Die maximale, vom Staat geförderte Spardauer beträgt 6 Jahre. Die Bausparprämie gibt es nur einmal pro Vertrag und Person.
Die Bauwesenversicherung, auch Bauleistungsversicherung genannt, schützt den Bauherren, oder den Bauunternehmer vor unvorhersehbaren Schäden an der eigenen Bauleistung während der Bauzeit. Sei es bei Neu-, Zu-, oder Umbauten, können wahlweise die Bauleistung des Unternehmers, als auch Schäden durch z.B. ungewöhnliche Witterungseinflüsse, Diebstahl von Baumaterial, usw. abgesichert werden.
Diese Versicherung wird in Österreich noch sehr stark unterschätzt - insbesondere die finanziellen Folgen sind vielen nicht bewusst. Gerade die von der Regierung beschlossenen Gesetzesänderungen zum Zugang zur Invaliditätspension zeigen, dass private und/oder arbeitgeberseitige Vorsorge immens an Bedeutung gewinnt!
Schon allein die Voraussetzungen, um überhaupt Zugang zur gesetzlichen Berufsunfähigkeitspension zu erhalten, haben sich massiv verschlechtert. Personen, die am 1.1.2014 jünger als 50 Jahre waren, erhalten eine Invaliditäts-, oder Berufsunfähigkeitspension nur mehr dann, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen dauerhaft vorliegen und Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation nicht zweckmäßig, oder nicht zumutbar sind.
Rund ein Drittel der Erwerbstätigen sind aber von Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit betroffen!
Natürlich sind auch Kinder, Jugendliche und Personen, die keinen entgeltlichen Beruf ausüben (z.B. Hausfrau/Hausmann, Studenten), dem Risiko der Berufs-, bzw. Erwerbsunfähigkeit ausgesetzt – vielfach wird unterschätzt, welche enormen Kosten entstehen - z.B. eine Kraft für die Hausarbeit anzustellen, notwendige Änderungen des Wohnraumes, usw.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung dient dazu, den gewohnten Lebensstandard bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit soweit als möglich abzusichern und laufende Kosten weiterhin und längerfristig tragen zu können (Kredite, Leasingraten, Miete, Kosten des täglichen Lebens, etc.).
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass nur "ältere" Menschen berufsunfähig werden.
Die Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind vielfältig.
Berufsunfähigkeit im Sinne der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung liegt vor, wenn die versicherte Person zumindest 6 Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung, oder Kräfteverfalls nicht mehr in der Lage ist, ihren Beruf, oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die ihren Kenntnissen und Fähigkeiten, sowie ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Bei zumindest 50 Prozent Berufsunfähigkeit erhält die versicherte Person eine monatliche Rente in der vereinbarten Höhe (die Höhe der möglichen Rente ist in der Regel vom Versicherer maximiert) und über die vereinbarte Laufzeit (z.B. bis Pensionsantritt, oder lebenslang).
Die Eigenheimversicherung bietet Versicherungsschutz für ein Ein- bzw. Zweifamilienhaus. Versichert ist das gesamte Gebäude, mit Grund- und Kellermauern, sowie alle fest damit verbundenen Einbauten und Adaptierungen. Versicherungsschutz wird u.a. gegen Schäden durch Feuer, Gebäudeleitungswasser in verschiedenen Ausprägungen, an der Gebäudeverglasung, Elementarschäden (Sturm, Hagel, Schneedruck, Steinschlag, Erdrutsch, Felssturz), sowie für Haftpflichtschäden aus Haus- und Grundbesitz geboten. Nebengebäude, wie Garagen, Carports, oder Gartenhäuser sind meist bis zu vorgegebenen Höchstgrenzen mitversichert. Für Anlagen (Heizungen, Solaranlagen, Schwimmbäder und deren Abdeckung, etc.) bieten manche Versicherungen zusätzlichen Versicherungsschutz.
Die Versicherungssumme berechnet sich, im Gegensatz zur Haushaltsversicherung, üblicherweise nach der verbauten (umbauten) Fläche des Gebäudes, wobei angebaute Garagen als Nebengebäude gewertet werden.
Die Versicherungssumme stellt die maximale Entschädigungsleistung dar und muss den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen - dafür wird auf den Einwand der Unterversicherung verzichtet.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob die Versicherungssumme ausreichend ist (z.B. bei aufwändiger Bauweise), empfiehlt es sich, ein Gutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen erstellen zu lassen.
Es gibt eine Vielzahl von Erweiterungen, wie z.B. Glasdächer, Wintergärten, Haustechnik / Heizungsversicherung, Fußboden-/Wandheizung, Einschluss von Schäden durch grobe Fahrlässigkeit im jeweils definierten Rahmen, Versicherung für Rohbau, Bauwesenversicherung, Photovoltaik-Versicherung, usw.
Die Erlebensversicherung ist eine Form der kapitalbildenden Lebensversicherungen. Bei Erreichen eines bestimmten Alters (z.B. das Pensionsalter), bzw. einer bestimmten Laufzeit des Vertrages (z.B. 20 Jahre) wird die vereinbarte Erlebensleistung fällig. Diese Leistung setzt sich aus der Versicherungssumme, zuzüglich der Gewinnanteile aus dem Anlageerfolg der Versicherungsgesellschaft zusammen. Lebt die versicherte Person während der Laufzeit des Vertrages ab, so werden die bis dahin bezahlten Prämien, abzüglich Kosten und Versicherungssteuer, zuzüglich Gewinnanteile ausbezahlt.
Wie alle Formen der Haftpflichtversicherung - z.B. Kfz-Haftpflicht, Privat- und Sporthaftpflicht, Tierhalterhaftpflicht, etc. - reguliert auch die Haftpflicht für Haus- und Grundbesitz Schäden, die sog. Dritten (also Personen, die nicht zu Haus- und Grund gehören) zugefügt werden. Das kann z.B. durch einen Sturmschaden geschehen, wo z.B. ein Baum, oder Dachziegel auf das Nachbarhaus fallen, oder gar vorübergehende Personen verletzen, geschehen. Gerade Personenschäden sind oft mit extrem hohen Kosten verbunden, weshalb diese Versicherung von wesentlicher Bedeutung ist.
Üblicherweise umfasst eine Eigenheimversicherung auch eine Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz, jedoch kann diese Versicherung auch gesondert abgeschlossen werden.
Die Haushaltsversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen bei Schäden durch u.a. Brand, Blitzschlag, Explosion, Elementarereinissen (wie Sturm, Hagel, Schneedruck, Steinschlag, Erdrutsch), Einbruchdiebstahl, Leitungswasser. Darüber hinaus ist eine private Haftpflichtversicherung inkludiert, die vor den Folgen von Schäden, die jemand anderem zugefügt werden schützt. In den meisten Fällen sind auch Vandalismusschäden nach Einbruchdiebstahl und Glasbruchschäden mitversichert.
Heute werden in der Regel Versicherungen angeboten, wo ein Einwand auf Unterversicherung unterbleibt, solange man die grundlegenden Fragen korrekt beantwortet hat.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob die Versicherungssumme ausreichend ist (z.B. bei Schmuck, oder sonstigen Wertgegenständen), empfiehlt es sich, ein Gutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen erstellen zu lassen. Die Kostenübernahme erfolgt idR. nicht durch den Versicherer. Jedenfalls müssen die Grenzwerte für Wertgegenstände wie Bargeld, Schmuck, Sammlungen, etc. beachtet werden.
Es gibt eine Vielzahl von Erweiterungen, wie z.B. Elektrogeräteversicherung, erweiterte Privathaftpflicht, Einschluss von Schäden durch grobe Fahrlässigkeit im jeweils definierten Rahmen, Tierhalterhaftpflicht, usw.
siehe Haushaltsversicherung
siehe KFZ-Versicherung
siehe KFZ-Versicherung
siehe KFZ-Versicherung
Erklärung folgt!
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Die Pensionsvorsorge, oder auch Altersvorsorge ist eine Form der Lebensversicherung und hat ihren Sinn im Vermögensaufbau zur Absicherung der Pensionslücke. Sie kann mit, oder ohne Ablebensschutz gewählt werden. Die Laufzeit ist üblicherweise eben auf das Pensionsantrittsalter abgestellt.
siehe Pflegevorsorge
Für den Fall der Pflegebedürftigkeit kann man mit einer Pflegeversicherung vorsorgen – ab einer bestimmten gesetzlichen Pflegestufe (abhängig vom Pflegeaufwand) bezahlt der Versicherer eine monatliche Rente. Da die Tarife und Leistungen der einzelnen Versicherer sehr unterschiedlich sind, ist eine kompetente, unabhängige Beratung äußerst wichtig.
siehe Eigenheimversicherung
Erklärung folgt!
Die private Gesundheitsvorsorge deckt Leistungen ab, die über die Grundversorgung der gesetzlichen Sozialversicherung hinausgehen.
Der wesentliche Unterschied: Die gesetzliche Sozialversicherung leistet alles, was notwendig ist, um den Gesundheitszustand wieder herzustellen, die private Gesundheitsvorsorge leistet alles, was medizinisch möglich ist!
So kann man als Privatpatient Spital und Arzt frei wählen und erhält kompletten Kostenersatz bei einer stationären Heilbehandlung in der Sonderklasse – und sollte eine Behandlung in Österreich auf Grund des medizinischen Standards nicht möglich sein, besteht weltweiter Versicherungsschutz, damit die Behandlung im Ausland durchgeführt werden kann. Ambulante Behandlungen und Operationen in Privatarztpraxen, Alternativmedizin, Kosten für Heilbehelfe und Medikamente können ebenfalls abgedeckt werden.
Darüber hinaus bietet die private Gesundheitsvorsorge weitere Bausteine, wie etwa Kostenersatz bei Zahn-, Kieferbehandlungen, für Fitness- und Vorsorgeprogramme, Kuraufenthalte, Krankenhaustagegeld, oder Taggeld.
Warum ist eine private Gesundheitsvorsorge also wichtig: Persönliches Wohlbefinden steigert den Gesundungsprozess, Behandlung durch den Arzt des Vertrauens (Zunahme von Wahlärzten/Abnahme von Kassenärzten), Wahl eines Spezialisten (z.B. Sportmedizin), freie Wahl des Krankenhauses (z.B. auch Privatkliniken), bessere Unterbringung im Spital (Zweibettzimmer, Möglichkeit auf Einbettzimmer), Unterbringung einer Begleitperson bei Kindern, freie Besuchszeiten, steigende Eigenleistung (z.B. Heilbehelfe, Rezeptgebühr, Zahnarztleistungen), Streichen von Leistungen des Sozialversicherers (z.B. Sehbehelfe, Alternativmedizin) "Ökonomische Verschreibweise", Abdecken von fixen Ausgabeposten / Abdecken möglicher Einkommensverluste, Abgeltung des Kostenbeitrags für Verpflegung, usw.
Rechtsschutzversicherung
Erklärung folgt!
siehe Reiseversicherung
siehe Reiseversicherung
siehe Reiseversicherung
Erklärung folgt!
siehe Ablebensversicherung
siehe Reiseversicherung
siehe Bausparen
Die Sterbeversicherung oder Trauerfallvorsorge ist eine Art der Lebensversicherung, die bei Ableben für die Bestattungskosten aufkommt. Bei Ableben der versicherten Person wird die Versicherungssumme an eine bezugsberechtigte Person, oder direkt an ein vereinbartes Bestattungsunternehmen überwiesen. Der Vorteil gegenüber der "normalen" Ablebensvorsorge ist, dass die Auszahlung schnell und bedarfsgerecht erfolgt.
siehe KFZ-Versicherung
Erklärung folgt!
Erklärung folgt!
Hier bieten wir Ihnen die Möglichkeit online die PetCare der Helvetia-Versicherung für Ihren Hund abzuschließen!
Erklärung folgt!
Hier bieten wir Ihnen die Möglichkeit online die PetCare der Helvetia-Versicherung für Ihre Katze abzuschließen!
siehe Sterbeversicherung
siehe Unfallversicherung
Erklärung folgt!
Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme geringer ist, als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen. Im Schadensfall wird daher die Leistung entsprechend gekürzt. Beispiel: Die Versicherungssumme beträgt € 100.000,--, der tatsächliche Wert jedoch € 200.000,-- - Unterversicherung somit 50%. Bei einem Schadenfall entsteht ein Schaden in Höhe von € 20.000,--. Der Versicherer erbringt eine Leistung von € 10.000,-- (Schaden abzüglich in diesem Fall 50% Unterversicherung). Nachdem daraus als erhebliche Differenzen und Nachteile entstehen können, muss jedenfalls auf eine ausreichende Versicherungssumme geachtet werden.
Die zugrunde liegenden Krankheitsbilder haben sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert.
Vor einigen Jahren waren z.B. bei Männern noch Herz- und Kreislauferkrankungen die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit. Heute stehen an der Spitze die Krankheiten des Skeletts, der Muskeln und des Bindegewebes. Aber psychische Krankheiten nehmen, gefolgt von Krankheiten des Kreislaufsystems, als Ursache für Berufsunfähigkeit stark zu.
Erklärung folgt!
siehe Motorradversicherung
siehe Motorradversicherung
siehe Motorradversicherung
siehe Motorradversicherung
siehe Eigenheimversicherung
siehe KFZ-Versicherung